Thomas Rauch

Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-1473-1

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Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag (1. Auflage)

S. 487. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des BR

7.1. Dauernde Einstellung des Betriebes

Vor Ablauf der 5-jährigen Periode (siehe 6.) endet die Tätigkeitsdauer des BR, wenn der Betrieb (iSd § 34 ArbVG; siehe 1.1.) dauernd eingestellt wird (§ 62 Z 1 ArbVG).

Eine dauernde Einstellung des Betriebes lässt sich nur anhand konkreter Maßnahmen objektivieren. Diese sind beispielsweise die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die Veräußerung der sachlichen Betriebsmittel, der Abverkauf der Produkte und der Verkauf der Rohstoffe, der Abbruch der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, also die Liquidierung der Betriebsmittel. In der Regel werden mehrere dieser Maßnahmen mit der Einstellungsabsicht zusammentreffen müssen, um den Tatbestand der dauernden Betriebseinstellung zu erfüllen. Es ist dabei auf die tatsächliche Betriebseinstellung abzustellen (; ). Wird eine Filiale geschlossen, die kein Betrieb iSd § 34 ArbVG ist, so liegt lediglich eine Betriebseinschränkung und keine Betriebseinstellung vor ( – die hier angegebene Judikatur bezieht sich teilweise auf § 10 Abs 3 MSchG, der die Zustimmung zur Kündigung analog für den ...

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