Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 244. Wahl des BR
4.1. Zahl der BR-Mitglieder
Ein BR kann nur gewählt werden, wenn mindestens 5 stimmberechtigte AN dauernd beschäftigt sind (siehe 3.1.).
Die Zahl der BR-Mitglieder bestimmt sich nach der Zahl der am Tag der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes im Betrieb beschäftigten AN. Soferne getrennte BR (Arbeiter- und Angestellten-BR) zu wählen sind (siehe 3.3.), richtet sich die Zahl der BR-Mitglieder jeder AN-Gruppe nach der Zahl der AN der betreffenden Gruppe.-
Nicht stimmberechtigte AN sind jedoch nicht einzurechnen (§ 40 Abs 1 ArbVG; zum aktiven und passiven Wahlrecht siehe 4.2.). Auch vom passiven Wahlrecht ausgeschlossene Familienangehörige bleiben außer Ansatz (§ 40 Abs 1 2. Satz ArbVG, § 1 Abs 1 BR-WO).
Eine spätere Änderung der Zahl der AN ist auf die Zahl der BR-Mitglieder ohne Einfluss (§ 50 Abs 2 ArbVG). Dh erst bei der nächsten BR-Wahl spielt die zwischenzeitlich geänderte Anzahl der AN eine Rolle, weil eine entsprechend geringere Anzahl an Mitgliedern des BR zu wählen ist.
Nach der Auffassung des OGH soll dies auch dann gelten, wenn die Zahl der AN unter 5 fällt ( h, obwohl der weitaus überwiegende Teil der Lehre die gegenteilige Meinung vertritt, wie etwa Floretta/Strasser, Kommen...