Abzugsverbote im Konzern
1. Aufl. 2015
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I. S. 161Empfängerbegriff
A. Sachverhalt (Fall 1)
Die ausländische Gesellschaft „X Ltd“ ist Alleingesellschafterin der österreichischen „C GmbH“ (AUT) und zusätzlich im Ausmaß von 70 % an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt. Die restlichen 30 % der ausländischen Personengesellschaft werden von einer ausländischen, natürlichen Person gehalten. Die C GmbH (AUT) leistet nun Zinszahlungen an die ausländische Personengesellschaft.
B. Fragestellung
Im vorliegenden Fall ist fraglich, wer als tatsächlicher Empfänger der Zinszahlungen gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG anzusehen ist.
C. Diskussionszusammenfassung
Schilcher: Beim Empfängerbegriff stellte sich primär die Frage: Wie ist mit transparenten Gebilden umzugehen? Maßgeblich für den Empfängerbegriff des § 12 Abs 1 Z 10 KStG ist das ertragsteuerliche Begriffsverständnis, da der Empfängerbegriff bereits vielfach in den österreichischen Steuergesetzen verwendet wurde (bspw die Empfängerbenennung gem § 162 BAO). Dabei geht es grundsätzlich um die Frage, wer das empfangende Steuersubjekt ist. Folgt man diesem ertragsteuerlichen Verständnis des Einkünfteempfängers als Zurechnungssubjekt von Einkünften, besitzen transparente Gebilde keine Empfängereigenschaft, weshalb beispielsweise Fonds nicht ...