Abzugsverbote im Konzern
1. Aufl. 2015
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I. S. 32Einleitung
Mit dem AbgÄG 2014, BGBl I 2014/13, wurde in § 12 Abs 1 Z 10 KStG ein Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren, die an niedrigbesteuerte Konzerngesellschaften bezahlt werden, geschaffen. Dieses steuerliche Abzugsverbot ist von dem Grundgedanken getragen, dass Zins- oder Lizenzzahlungen nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, wenn den betreffenden Einkünften eine korrespondierende Einnahmenbesteuerung mit mindestens 10%iger Steuerbelastung im In- oder Ausland gegenübersteht. Die angeführte Regelung dient somit der Vermeidung steuerinduzierter, konzerninterner Gewinnverlagerungen, die auf die Ausnutzung eines „Steuergefälles“ abzielen. Das steuerliche Abzugsverbot gilt – empfängerseitig betrachtet – für in- und ausländische Konzerngesellschaften. Naturgemäß werden Steuergefälle zwischen österreichischen Gesellschaften nicht häufig vorkommen. Die Hauptanwendungsfälle des Abzugsverbotes nach § 12 Abs 1 Z 10 KStG sind daher Zins- und Lizenzzahlungen an ausländische Konzerngesellschaften.,
Das Abzugsverbot nach § 12 Abs 1 Z 10 KStG sieht folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor:
Es muss sich um „Aufwendungen für Zinsen oder Lizenzgebühren iSd § 99a Abs 1 Satz 2 und 3 des EStG 1988“ (§ 12 Abs 1 Z 10 KStG Einleitungssatz) handeln;
„Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren“ muss eine Kör...