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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2024

Rechtliche Grundlagen – Erläuterungen – Über 600 gelöste Beispiele

35. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4825-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2024 (35. Auflage)

S. 42319. Leistungen Dritter

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sind Leistungen von dritter Seite in die Bemessung arbeitsrechtlicher Ansprüche wie z.B. Krankenentgelt, Abfertigung etc. miteinzubeziehen?
Seite
424
Muss der Arbeitgeber für Leistungen von dritter Seite Lohnabgaben berechnen und abführen?
Seite
424 ff.
Fallen für Entgelt von dritter Seite Lohnnebenkosten an?
Seite
426
Hat der Arbeitnehmer für Leistungen von dritter Seite, für die kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen?
Seite
425

19.1. Definition

Unter „Leistungen Dritter“ fallen alle Geldzuwendungen, die der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem „Dritten“ (also nicht von seinem Dienstgeber) erhält. Dazu zählen u.a. die

  • Trinkgelder und die

  • Provisionen von dritter Seite.

19.2. Arbeitsrechtliches Entgelt

Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Leistungen Dritter für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dienstvertraglich geschuldeten zählen.

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