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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2024

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

35. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4825-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2024 (35. Auflage)

S. 795. Sozialversicherung

Der Grundgedanke der Sozialversicherung ist

  • der Schutz des Einzelnen und seiner Familie gegen unvorhergesehene und existenzgefährdende Wechselfälle des täglichen Lebens.

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Darunter versteht man, dass der Versicherungsschutz kraft Gesetzes und unabhängig vom Willen des Einzelnen eintritt, sobald bestimmte im Gesetz festgelegte Tatbestände (z.B. Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit) eintreten. Die Pflichtversicherung tritt unabhängig von Anmeldung und Beitragsleistung ein (Ipso-iure-Versicherung).

5.1. Sparten der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die

1.

Krankenversicherung,

Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für

Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege und

Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 25.1.3.).

2.

Unfallversicherung,

Die Unfallversicherung

verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (→ 25.1.2.) und

behandelt deren Folgen;

vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen (→ 25.9.).

3.

Pensionsversicherung,

Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel

des Al...

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