Personalverrechnung in der Praxis 2024
35. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 795. Sozialversicherung
Der Grundgedanke der Sozialversicherung ist
der Schutz des Einzelnen und seiner Familie gegen unvorhergesehene und existenzgefährdende Wechselfälle des täglichen Lebens.
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Darunter versteht man, dass der Versicherungsschutz kraft Gesetzes und unabhängig vom Willen des Einzelnen eintritt, sobald bestimmte im Gesetz festgelegte Tatbestände (z.B. Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit) eintreten. Die Pflichtversicherung tritt unabhängig von Anmeldung und Beitragsleistung ein (Ipso-iure-Versicherung).
5.1. Sparten der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung umfasst die
Krankenversicherung,
Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für
Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege und
Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 25.1.3.).
Unfallversicherung,
Die Unfallversicherung
Pensionsversicherung,
Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel
des Al...