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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 10b Zustimmung zur Sitzverlegung

Materialien

Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP

Zu den Z 5b bis 5e und 23b (§ 10a Abs. 1 und 2 sowie § 10b und § 33 Abs. 2 WGG)

Im Sinn einer vertieften Absicherung der gemeinnützigen Vermögensbindung sollen:

(a) einerseits preislich nicht angemessene Veräußerungen von (Gesamt-)Baulichkeiten (das betrifft sohin nicht einzelne Wohnungen) an nicht gemeinnützige Erwerber – bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit – der Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörde unterliegen. Der VwGH hat bereits mehrfach die umfassende Prüfungspflicht der Landesregierung in Verfahren nach dem WGG bejaht (vgl , 87/05/0189, , 90/05/0245 und , 2001/05/0147). Dies gilt auch und im Besonderen für Verfahren über zustimmungspflichtige Vereinbarungen wie im nunmehr ergänzten § 10a WGG.

(b) andererseits soll mit ...

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