Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (2. Auflage)

S. 335Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen (BilanzgliederungsverordnungBGVO), BGBl II 2016/437

Auf Grund des § 23 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 157/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

Anlage A

BILANZ

AKTIVA


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Stand zum Ende des Geschäftsjahres
Stand zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres
A.
ANLAGEVERMÖGEN:
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.
Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
2.
geleistete Anzahlungen;
II.
Sachanlagen:
1.
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
2.
Wohngebäude;
3.
unternehmenseigenes Miteigentum;
4.
sonstige Gebäude;
5.
nicht abgerechnete Bauten;
6.
Bauvorbereitungskosten;
7.
Betriebs- und Geschäftsausstattung;
8.
sonstige Sachanlagen;
9.
geleistete Anzahlungen;
III.
Finanzanlagen:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
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2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.
Beteiligungen;
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6.
sonstige Ausleihungen.
B.
UMLAUFVERMÖGEN:
I.
Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:

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