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ÖBA 6, Juni 2024, Seite 393

Geldwäscheprävention – Liste mit Hochrisikoländern aktualisiert

Die Europäische Kommission ermittelt gem. Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Anti-Geldwäscherichtlinie) mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates Drittländer mit hohem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko (AML/CFT-Risiko), d.h. Länder, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von AML/CFT aufweisen und wesentliche Risiken für das Finanzsystem der EU darstellen. Verpflichtete haben bei Kunden mit einem Anknüpfungspunkt zu Drittländern mit hohem AML/CFT-Risiko verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden (vgl. dazu auch § 9 Abs. 1 FM-GwG).

Mit der gegenständlichen Verordnung wird nun die im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 – zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 – enthaltene Liste der Drittländer mit hohem AML/CFT-Risiko aktualisiert.

Die folgenden Länder wurden in die Liste aufgenommen:

  • Kenia und Namibia

Die folgenden Länder wurden von der Liste gestrichen:

  • Barbados, Gibraltar, Panama, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate

Seit die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 zuletzt geändert wurde, hat die Financial Action Task Force (FATF) im Februar 2024 Barbados, Gibraltar, Uganda und die Ver...

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