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PV-Info 6, Juni 2024, Seite 15

Ablaufhemmung eines befristeten Dienstverhältnisses bei Schwangerschaft

Anna Mertinz

Der Oberste Gerichtshof befasste sich in seiner Entscheidung vom (8 ObA 85/23t) mit der Frage der Ablaufhemmung von befristeten Dienstverhältnissen wegen Schwangerschaft nach § 10a MSchG. Zweck dieser Regelung ist es, eine Umgehung des Mutterschutzes durch den Abschluss befristeter Dienstverträge zu verhindern. Ohne eine solche Ablaufhemmung würden nach Würdigung des Gesetzgebers Frauen vermutlich wegen ihrer bestehenden Schwangerschaft keinen neuen Arbeitsplatz vor Beginn des Mutterschutzes bekommen und so eine Reihe von Ansprüchen (zB Wochengeld, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) verlieren (vgl ErlRV 735 BlgNR 18. GP, 22).

Ausnahme von der Ablaufhemmung

Eine Ausnahme von dieser Ablaufhemmung besteht im Falle einer sachlich gerechtfertigten (oder gesetzlich vorgesehenen) Befristung. Eine sachliche Rechtfertigung der Befristung liegt etwa vor, wenn diese im Interesse der Dienstnehmerin liegt, wenn das Dienstverhältnis für die Dauer der Vertretung an der Arbeitsleistung verhinderter Dienstnehmer, zu Ausbildungszwecken, für die Zeit der Saison oder zur Erprobung abgeschlossen wurde oder wenn aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere Erprobung ...

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