Klassische Fallen im Mietrecht
3. Aufl. 2024
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S. 10Vorwort zur 1. Auflage
Das österreichische Mietrecht ist sprichwörtlich kompliziert und wird – so heißt es für gewöhnlich – nur von einigen wenigen Experten in seiner Gesamtheit und mit all seinen mitunter hintergründigen Details begriffen. Dies hat mehrere Gründe.
Es beginnt schon damit, dass es für Mietverhältnisse keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt: Zu den – meistens zumindest innerhalb eines bestimmten Rahmens vertraglich abdingbaren – allgemeinen Bestimmungen des ABGB-Bestandrechts gesellen sich häufig sogenannte Spezialgesetze, welche die ABGB-Normen teilweise verdrängen: einerseits das MRG als Schutzgesetz zugunsten der Mieter gegenüber Vermietern und andererseits das KSchG als Schutzgesetz zugunsten der Verbraucher gegenüber Unternehmern. Diese Schutzgesetze haben einseitig zwingende Wirkung, sodass von ihren Regelungen nicht zum Nachteil der Mieter bzw Verbraucher abgewichen werden darf. Beim MRG muss zudem beachtet werden, dass es mitunter nicht vollständig, sondern (überwiegend aufgrund äußerst komplizierter Stichtagsregelungen) nur teilweise zur Anwendung gelangt: Im sogenannten Teilanwendungsbereich des MRG gelten zB der mietrechtliche Kündigungsschutz und die Befristungsregeln des MRG, woh...