GmbH & FlexKapG
1. Aufl. 2024
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S. 152Kapitel 8: Exkurs: GmbH light
8.1. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013
Am trat eine Reform des GmbH-Rechts in Kraft. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 sollte der Modernisierung der GmbH dienen und deren Gründung vereinfachen. Die inhaltlichen Eckpunkte der damaligen Reform können wie folgt zusammengefasst werden:
Das Mindeststammkapital wurde von € 35.000,-- auf € 10.000,-- gesenkt (GmbH light). Der Mindestwert der einzelnen Stammeinlage betrug weiterhin € 70,-- und es war ausreichend das halbe Stammkapital in bar zu leisten.
Bereits bestehenden Gesellschaften wurde das Recht eingeräumt ihr Stammkapital durch Änderung des Gesellschaftsvertrages auf den neuen Mindestbetrag in Höhe von € 10.000,-- herabzusetzen.
Die Neugründung einer GmbH ist seit der Reform nicht mehr im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen. Jede weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages ist nach wie vor zu veröffentlichen.
Die Generalversammlung ist nicht nur dann von der Geschäftsführung bzw dem Aufsichtsrat einzuberufen, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, sondern auch, wenn die Eigenmittelquote unter 8% sinkt und die (fiktive) Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahr...