GmbH & FlexKapG
1. Aufl. 2024
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Vorwort
Das österreichische Recht bot Unternehmern und Unternehmensgründern – die nicht als Einzelunternehmer tätig sein wollten – bis zum folgende Gesellschaftsformen an: die Personengesellschaften GesBR, OG und KG (Sonderfälle: GmbH & Co KG und stille Gesellschaft) und die Kapitalgesellschaften GmbH und AG. Seit dem steht ihnen nunmehr zusätzlich die Flexible Kapitalgesellschaft – kurz und knackig FlexCo – zur Verfügung, die als Kapitalgesellschaft großteils auf dem GmbH-Recht basiert, aber auch in verschiedenen Punkten von der GmbH abweicht, um sie insbesondere für Start Up-Gründer attraktiv zu machen. Das Mindeststammkapital der FlexCo wurde mit € 10.000,-- festgelegt und im Zuge ihrer Schaffung auch das Mindeststammkapital der GmbH von € 35.000,-- auf € 10.000,-- abgesenkt. Mit dieser Reform endet (?) eine Serie von gesellschaftsrechtlichen Versuchen, Gründern das Leben zu erleichtern (siehe dazu auch Kapitel 8).
In die konkrete Entscheidung darüber welche Rechtsform nun gewählt wird, sind zumindest folgende Fragen einzubeziehen: Welche Tätigkeit soll konkret ausgeübt werden? Welches Startkapital steht zur Verfügung (Gründungskosten und -aufwand)? Wer übernimmt...