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Damoklesschwert Ort der Geschäftsleitung im Inland
Bendlinger, Der Ort der Geschäftsleitung als scharfe Waffe gegen die Flucht oasenfreundlicher Steuerbürger, SWI 2024, 58; Beschluss des FG München vom , 7 V 94/23
Wird das Tagesgeschäft von Österreich aus gesteuert und ist der Unternehmer nicht bereit, seine persönlichen Lebensverhältnisse (durch Wegzug in den Sitzstaat der Gesellschaft mit den Folgen einer allfälligen Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 EStG) zu verändern, ist es in der Praxis kaum möglich, dem Damoklesschwert eines inländischen Orts der Geschäftsleitung iSd § 27 Abs 2 BAO auszuweichen und damit die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht einer ausländischen Gesellschaft in Österreich zu vermeiden.