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Geldwäscherechtliche Verdachtsmeldepflicht (dt)
§ 43 Abs 1 Nr 1 dGwG; § 96 WTBG
Hauler/Höffler/Reisch, „Im Zweifel“, aber nicht „ins Blaue hinein“, wistra 2023, 265
Der Beitrag nimmt eine straf- und aufsichtsrechtliche Analyse der geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldepflicht vor. Es ergibt sich ein frappierendes Ungleichgewicht zwischen Prävention und Repression: Einerseits wird die Prüfung der Meldepflicht vollständig von der strafrechtlichen Bewertung des Sachverhalts gelöst, andererseits wird die Nichterfüllung der Meldepflicht mit empfindlichen Strafen sanktioniert. Umgekehrt hält sich der direkte Mehrwert für die Strafrechtspflege in Grenzen: Im Jahr 2021 hatten in Deutschland nur 0,45 % der an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgegebenen Verdachtsmeldungen tatsächlich die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Täter zur Folge.