SWK-Spezial Stabilitätsgesetz 2012
1. Aufl. 2009
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1. Überblick
Kernstück des 1. Stabilitätsgesetzes (StabG) 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, ist die grundlegende Novellierung der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen. Grundsätzlich sind alle Veräußerungen zeitlich unbegrenzt steuerpflichtig zu einem Sondersteuersatz von 25 %. Dies gilt vom Grundsatz her sowohl für den betrieblichen als auch den privaten Bereich. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung privater Grundstücksveräußerungen durch natürliche Personen.
1.1. Bisherige Rechtslage
Gewinne aus Veräußerungsgeschäften unterliegen grundsätzlich nur im Rahmen der betrieblichen Einkunftsarten der Einkommensteuer. Die Veräußerung von Privatvermögen (auch wenn es außerbetrieblichen Einkunftsarten wie z. B. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient) wurde von der Einkommensteuer grundsätzlich nicht erfasst. Nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften i. S. d. § 30 EStG waren auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ( Spekulationsfrist) erfolgten. Die Spekulationsfrist betrug für Grundstücke und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterli...