SWK-Spezial Abgabenänderungsgesetz 2014
1. Aufl. 2014
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1. Überblick
Durch das AbgÄG 2014 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung wieder auf 35.000 Euro angehoben. Damit wurde der mit Juli 2013 durch das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 eingeführten „GmbH light“ bereits nach wenigen Monaten eine Absage erteilt. Die neuen Bestimmungen sorgten während des Gesetzgebungsprozesses für reichlich Diskussion. Das Ergebnis ist eine Mischung aus der vor maßgeblichen Regelung und der danach bis geltenden Regelung über die „GmbH light“ und wird vom Gesetzgeber als „Gründungsprivilegierung“ bezeichnet.
2. Bisherige Rechtslage und Rechtsentwicklung
Bis betrug das gesetzliche Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH 35.000 Euro. Mit dem am in Kraft getretenen GesRÄG 2013 wurde das Mindeststammkapital der GmbH auf 10.000 Euro reduziert. Das Mindeststammkapital von 10.000 Euro musste – wie davor – nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte bar eingezahlt werden. Dadurch wurde eine GmbH-Gründung mit Einzahlungen von nur 5.000 Euro ermöglicht. Durch die Herabsetzung des Mindeststammkapitals wurden außerdem die Gründungskosten gesenkt, da der Gesellschaftsvertrag der Notariatsaktform bedarf und...