GesRZ-Spezial Societas Europaea
1. Aufl. 2005
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I. Einleitung
Mit der Verabschiedung der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) sollte nun ein über 40 Jahre währender Traum der Schaffung einer überstaatlichen Rechtsform in Europa Wirklichkeit werden. Die Verordnung über die SE tritt am in Kraft. Franz Klein beklagt in seiner Vorrede zu „pro futuro“, dass sich die Rechtswissenschaft im Regelfall viel zu spät mit gesetzlichen Regelungen befasse, nämlich erst nach Inkraftsetzung; sie verabsäume es, sich bereits zu einem gestalterisch günstigen Moment, nämlich im Rahmen der rechtspolitischen Diskussionen, zu Wort zu melden.Peter Doralt hat sich gerade zu rechtspolitischen Fragen stets zu Wort gemeldet und war dementsprechend sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene in die Vorbereitung der rechtlichen Grundlagen der SE eingebunden.
Die europäische Aktiengesellschaft wird als supranationale Rechtsform tituliert, dh eine Rechtsform, deren Anwendungs- und Aktionsradius nicht allein auf eine Rechtsordnung allein beschränkt ist, deren Gründer aus verschiedenen Staaten kommen und die sich durch eine einfache Mobilität über Rechtsordnungsgrenzen hinaus auszeichnet. Sie ist aber keine rein europä...