Das neue UGB
2. Aufl. 2007
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S. 341Materialien
Anhang VII
Erläuterungen zur Regierungsvorlage eines HandelsrechtsÄnderungsG – HaRÄG, 1058 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Vorblatt
Problem:
Bereits seit längerem wird eine Gesamtreform des Handelsgesetzbuchs gefordert: Das HGB knüpft gegenwärtig an einen überaus komplizierten und der Sache nach nur noch historisch verständlichen Kaufmannsbegriff an, der schon lange in Widerspruch zu dem modernen, das übrige Wirtschaftsrecht prägenden Begriff des Unternehmers steht. Darüber hinaus haben sich auch zahlreiche materielle Regelungen des HGB als überholt erwiesen, tragen den wirtschaftlichen Entwicklungen nicht mehr hinlänglich Rechnung und verunsichern den Rechtsanwender. Das Recht der Firmenbildung ist für die Praxis zu starr; das Recht der Personengesellschaften ist von beträchtlichen Zweifelsfragen durchzogen; die den unternehmerischen Geschäftsverkehr betreffenden schuld- und sachenrechtlichen Sonderbestimmungen sind zum Teil überholt, kompliziert oder im HGB systematisch verfehlt. Hinzu kommt, dass sich eine Reihe unternehmensrechtlich relevanter Bestimmungen in der „Vierten Einführungsverordnung“ befinden, mit der das deutsche HGB...