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Stefan Schoeller/Daniel Heitzmann/Sebastian Pils

Datenschutz im Marketing

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3996-3

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Datenschutz im Marketing (1. Auflage)

S. 120XIII. Haftung, Sanktionen, Rechtsschutz

172. Welche Folgen kann ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht nach sich ziehen?

Verstöße gegen das Datenschutzrecht können für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter straf-, verwaltungsstraf- und/oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde von ihren Abhilfebefugnissen nach Art 58 Abs 2 DSGVO Gebrauch macht. Das kann sie alleine oder in Kombination mit der Verhängung von Geldbußen im Sinne des Art 83 DSGVO tun. Darüber hinaus enthält § 62 DSG einen (weiteren) Verwaltungsstraftatbestand für Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht, die nicht mit Geldbuße im Sinne des Art 83 DSGVO oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht sind. Dabei handelt es sich um einen sogenannten „Auffangtatbestand“. Nach Art 83 Abs 1 und 84 Abs 1 DSGVO sollen Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Daneben bestehen noch andere Verwaltungsstraftatbestände in verwaltungsrechtlichen Materiengesetzen (hinsichtlich Cookies und Werbung mittels Telekommunikation etwa in § 109 Telekommunikationsgesetz 2003).

In besonders krassen...

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