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COVID-19-Verfahren: Keine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen das Land Tirol wegen Corona-Impfinformationen
iFamZ 2022/94
§ 1 JN; Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG
Ein Informationsblatt des Amtes der Tiroler Landesregierung zur Corona-Impfung ist wegen des evidenten Sachzusammenhangs mit der Vollziehung des Gesundheitswesens im Rahmen der mittelbaren Gesundheitsverwaltung als hoheitliches Handeln zu qualifizieren, weshalb für seine Bekämpfung mit einem Unterlassungsbegehren bei Gericht der Rechtsweg unzulässig ist.
19 Kläger beantragten die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem beklagten Land Tirol zur Sicherung des ihnen infolge Eingriffs in ihre Erziehungsrechte „nach §§ 20 und 139 ABGB“ zustehenden Unterlassungsanspruchs verboten werden sollte, bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren für eine Impfung gegen COVID-19 mit den Aussagen zu werben, dass (1.) die Impfung das Risiko senke, an Corona zu erkranken, dass (2.) Jugendliche ab 14 Jahren zur COVID-19-Impfung weder eine Zustimmung noch eine Begleitung durch Erwachsene bräuchten, und (3.) „unter Heranziehung sachwidriger Anreize, wie dass die Impfung gewährleiste, dass Distance Learning, Freunde face-to-face zu treffen, Fußballspielen oder mit den Freundinnen oder Freunden beim Serienabend abzuhängen einfach und spontan und ohne ständiges Testen w...