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Umgründungen und Größenklassen
Stete Quelle spannender Fragen
Mit Michael Tumpel verbindet mich eine jahrzehntelange Weggemeinschaft. Auch wenn wir niemals gemeinsam an einem Lehrstuhl tätig waren, haben sich unsere Wege früh gekreuzt und haben wir seit damals vielfältigen fachlichen Austausch gepflegt. Auch unsere Freude am akademischen Diskurs mit der sogenannten Praxis führt uns regelmäßig zusammen, und da mein zeitweiser Auftritt in dem von ihm seit vielen Jahren geleiteten „Club Steuerrecht“ häufig mit Themen zum Umgründungs(steuer)recht erfolgt, wird es ihn nicht sonderlich überraschen, dass auch der Beitrag zu dieser seiner Geburtstagsausgabe der SWK einem Umgründungsthema gewidmet ist.
1. Der Wechsel in die „höhere“ Größenklasse
Entsprechend § 221 Abs 4 Satz 1 UGB treten die Rechtsfolgen der „höheren“ Größenmerkmale iSd § 221 Abs 1 bis 3 Satz 1 UGB grundsätzlich ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Das UGB verlangt somit das zweimalige Überschreiten von zwei der drei maßgebenden Größenkriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlös, Anzahl der Mitarbeiter), wobei es irrelevant ist, welche der drei Kriterien in den beiden Geschäftsjahren die jeweiligen Schwellenwerte überschritten haben. A...