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Schadenersatz: Piñata beim Kindergeburtstag
iFamZ 2022/93
Das Kind, das beim Versuch einer Erwachsenen, bei einem Kindergeburtstag mit einem Teleskopwanderstock eine Piñata zu zerschlagen, eine Verletzung erleidet, trifft die Beweislast für die objektive Sorgfaltswidrigkeit des Handelns der Schädigerin. Bei einem nicht alt aussehenden Stock ist es nicht notwendig, den Stock unmittelbar vor dem Schlag darauf zu prüfen, ob sich der Schraubmechanismus zwischenzeitig gelockert hat.
Die Beklagte A. veranstaltete anlässlich einer Kindergeburtstagsfeier ihrer sechsjährigen Tochter ein Spiel, bei dem die eingeladenen fünf- bis sechsjährigen Kinder abwechselnd versuchen sollten, eine mit Überraschungen gefüllte, mit einer Schnur über ihren Köpfen befestigte Figur aus Karton bzw Pappmaché („Piñata“) zu zerschlagen. Als Schlaginstrument wurde ein durch einen Schraubmechanismus verstellbarer Teleskopwanderstock mit einem Gummiaufsatz an der Spitze verwendet. Nachdem es den Kindern nicht gelang, die Piñata damit zu zerstören, versetzte ihr die Beklagte – ohne die Verschraubung des Stocks erneut zu prüfen – einen Schlag, wobei sich dessen unterer Teil löste und die als Gast anwesende Klägerin J. im Augenbereich verletzte.
Das ...