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IRZ 5, Mai 2017, Seite 191

Die Definition eines Geschäftsbetriebs und die Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (ED 2016/1) – Exemplifizierung der geplanten Änderungen

Der Fall – die Lösung

Ralf M. Ebeling und Sebastian Fröbel

1. Einleitung

Am wurde durch den IASB der ED/2016/1 „Definition of a business and Accounting for Previously Held Interests“ veröffentlicht. Ursächlich für die Veröffentlichung des Exposure Draft waren Zweifelsfragen Bilanzierender mit dem Umgang der Geschäftsbetriebsdefinition, welche im Rahmen des „Postimplementation Review“ zu IFRS 3 auftraten. Um die Regelungen zur Identifikation eines Geschäftsbetriebs zu konkretisieren, soll in den Anwendungsleitlinien zu IFRS 3 ein zweistufiges Prüfverfahren implementiert werden. Darüber hinaus soll mit Ergänzungen an IFRS 3 und IFRS 11 die Vorgehensweise bei der Bewertung zuvor gehaltener Anteile bei der alleinigen Kontrollerlangung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit vereinheitlicht werden.

2. Der Fall

Die Chemieunternehmen A, B und C sind zu 30% und Unternehmen D ist zu 10% an der X-AG beteiligt. Es wurde vertraglich vereinbart (gemeinsame Vereinbarung), dass die X-AG ausschließlich die beteiligten Unternehmen entsprechend ihrer Beteiligungsquote mit einem wichtigen Rohstoff zur Kunststoffveredelung beliefert. Entscheidungen erfordern laut Vertrag eine Mehrheit von 80%. Die X-AG verfügt über zahlreiche Maschinen und Verfahren (pat...

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