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IRZ 5, Mai 2017, Seite 187

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

die digitale Transformation ist einer der großen Veränderungsprozesse unserer Tage. Dass hier nicht nur die rein technische Seite eine Rolle spielt, mag bei solch vielschichtigen Umbrüchen einleuchten. (Vermehrte) Investitionen in Know-how, die sich beispielsweise in Patenten und Software niederschlagen, berühren die Bedeutung immaterieller Vermögenswerte. Und so ist es nicht verwunderlich, dass sich der Trend der vergangenen Jahrzehnte, demgemäß sich ein Großteil des Unternehmenswerts aus immateriellem Vermögen speist, durch die digitale Transformation weiter verfestigt bzw. verstärkt. Etwa 84% des Unternehmenswerts der S&P 500-Unternehmen ergeben sich mittlerweile aus immateriellen Werten. Klaus-Peter Naumann hält in seinem Expertenkommentar nicht hinter dem Berg: „Digitale Transformation erfordert bessere Rechnungslegungsvorschriften für immaterielles Vermögen.“ Die Problematik der (Nicht-)Bilanzierung von selbstgeschaffenem immateriellen Vermögen trete immer deutlicher zutage. Er plädiert nachdrücklich dafür, nun den nächsten logischen Schritt zu gehen und sowohl in der HGB- als auch der IFRS-Rechnungslegung explizite Ansatzpflichten für selbstgeschaffene immaterielle Vermögens...

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