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IRZ 9, September 2018, Seite 395

Welche KPIs verwenden die DAX30-Unternehmen in der Vorstandsvergütung?

Viktoria Aust

Die Bemessungsgrundlage der Vorstandsvergütung sollte nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Kombination aus finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (KPIs) sein. Fraglich ist jedoch, wie viele und welche KPIs als Bemessungsgrundlage für die variable Vorstandsvergütung tatsächlich verwendet werden und welche Rolle nichtfinanzielle Kennzahlen hierbei einnehmen. Die diesem Artikel zugrunde liegende Untersuchung zeigt deskriptiv, welche KPIs von den DAX30-Unternehmen im Geschäftsjahr 2016 bzw. 2016/17 verwendet wurden.

1. Einleitung

Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ist § 87 AktG im Jahr 2009 so geändert worden, dass die Leistung in einem „angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe“ zu übersteigen hat. Die Anwendung von § 87 AktG bringt die Unternehmen dazu, zunächst eine Unternehmensstrategie zu formulieren und dann daraus geeignete KPIs für die Vergütungspraxis abzuleiten. Die KPIs sind dabei nicht nur finanziell, sondern auch nichtfinanziell und orientieren sich an den Stakeholder -Interessen. Mögliche nichtfinanzielle Kennzahlen sind die

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