Vermieter-Fibel
4. Aufl. 2022
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S. 63 Kapitel 5 Die Beendigung des Mietverhältnisses
Einen Mieter oder eine Mieterin „richtig“ loszuwerden ist manchmal schwer, meistens aufwändig und oftmals zum Scheitern verurteilt.
S. 64Die einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages
Auch für Mietobjekte im Vollanwendungsbereich des MRG kann – wie auch bei jedem anderen Dauerschuldverhältnis – zwischen den Vertragspartnern die Beendigung des Mietvertrages zu jedem beliebigen Zeitpunkt vereinbart werden. Die einvernehmliche Vertragsbeendigung bedarf weder eines Grundes noch der Einhaltung einer bestimmten Frist, sie kann durch bloße – auch mündliche – Vereinbarung vollzogen werden.
Für den Vermieter ist allerdings zu beachten, dass ihn die Beweislast dafür trifft, dass das Mietverhältnis tatsächlich einvernehmlich aufgelöst wurde und vor allem, dass der Mieter seine Erklärung, in die einvernehmliche Auflösung einzuwilligen, frei und ohne Zwang abgegeben hat.
Aus diesem Grund empfiehlt sich unter allen Umständen die Einhaltung einer entsprechenden Schriftform und der Dokumentation des „freien Willens“ des Bestandnehmers, der immerhin ein kündigungsgeschütztes Objekt „freiwillig“ aufgibt.
Der Abschluss eines sogenannten „Räumungsvergleiches“ vor dem...