Gartner

Vermieter-Fibel

Verträge, Vorlagen und Musterbriefe. Alle rechtlichen Grundlagen - von der Mietersuche bis zur Kündigung

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7093-0691-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Vermieter-Fibel (4. Auflage)

S. 44 S. 45 Kapitel 4 Rechte und Pflichten während der Vertragsdauer

Verträge sind – auch wenn sie fehlerfrei sind – immer zu „leben“. Vermieter und Vermieterinnen, die sich nicht kümmern, werden „verkümmern“.

S. 46Die Bezahlung des Mietzinses

Der Mietzins kann – im Regelfall – in einem Geldbetrag bestehen. Es ist aber zulässig, zu vereinbaren, dass der Mieter für den Vermieter bestimmte geldwerte Leistungen zu erbringen hat.

Bei der Bemessung der Mietzinshöhe sind die Kriterien des Mietrechtsgesetzes (MRG) zu beachten, die entweder bei Abschluss eines Mietvertrages über ein bestimmtes Mietobjekt zur Anwendung kommen müssen oder eben nicht.

Die Mietzinsbildungsvorschriften des MRG finden sich in den § 15a, 16 und 16a MRG.

MRG – Ausstattungskategorien und Kategoriebeträge

§ 15a. (1) Eine Wohnung hat die Ausstattungskategorie

1.

A, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, ihre Nutzfläche mindestens 30 m2 beträgt, die Wohnung zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) besteht und über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügt;

2.

B, wenn s...

Daten werden geladen...