Abrechnungs-Check für Mieter und Eigentümer
2. Aufl. 2019
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Kapitel 6: Die Heizkostenabrechnung
Das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) regelt, wie die Energiekosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage verrechnet werden. Anhand der einzelnen Paragrafen wird hier erklärt, für wen dieses Gesetz überhaupt gilt, wie der Verbrauch abgerechnet wird und vieles mehr.
S. 116Das Heizkostenabrechnungsgesetz ist 1982 in Kraft getreten, es wurde insgesamt achtmal – allerdings immer nur geringfügig – novelliert. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, vereinfacht ausgedrückt, die Nutzer in einem Haus mit einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage dazu zu motivieren, mit Energie bewusster umzugehen und so Energie zu sparen.
Neben dem Heizkostenabrechnungsgesetz gibt es auch noch Ö-Normen, die beachtenswert sind: Dazu zählen unter anderem
die Ö-Norm über Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip,
die Ö-Norm über elektrische Heizkostenverteiler sowie
die Ö-Norm über Kaltwasserzählanlagen.
Das Ziel des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG)
§ 1 HeizKG definiert das Ziel dieses Gesetzes: „Zur rationellen und sparsamen Energieverwendung in Gebäuden mit mindestens vier Nutzungsobjekten, die durch gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen mit Wärme versorgt werden, sind die Heiz...