Abrechnungs-Check für Mieter und Eigentümer
2. Aufl. 2019
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Kapitel 7: Die Hauptmietzinsabrechnung nach § 20 MRG
Wenn Renovierungen in einem Miethaus anstehen und die Hausinhabung kein Geld hat oder kein Geld zu haben vermeint, ist diese Abrechnung nicht unwichtig. Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung, welche Einnahmen- und Ausgabenpositionen in dieser zu finden sein müssen und wann man diese benötigt.
S. 142Wie wichtig ist die Hauptmietzinsabrechnung?
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes haben die Vermieter eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres in übersichtlicher Form zu legen (vgl. § 20 MRG).
Diese Rechnungslegungspflicht des Vermieters kann auf Antrag eines Mieters im außerstreitigen Verfahren durchgesetzt werden, wenn z. B. notwendige Investitionen in der Liegenschaft nicht durchgeführt werden.
Grundsätzlich wird jeder Vermieter interessiert sein, seine Immobilie im Wert zu erhalten – und dazu gehört auch, dass laufend Investitionen getätigt werden. Ein Verfahren nach § 20 MRG wird daher in der Regel nicht notwendig sein. Übersehen Sie nicht: Auch wenn der Vermieter diese Art der Abrechnung legt, liefert das Ergebnis der Abrechnung eine rein rechnerische Größe, die über die tatsächlichen Geldflüsse nur annähernd Auskunft gibt. Solange der E...