Rechtsberater für Vermieter
3. Aufl. 2017
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S. 165 Kapitel 14: Beendigung von Bestandverhältnissen – Verfahren
Auch wenn die Voraussetzungen der Aufkündigung eines Mietverhältnisses gegeben sind, kommt dem Verfahrensrecht besondere Bedeutung zu. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Punkte eines Kündigungsverfahrens behandelt.
S. 1661. Gerichtliche Aufkündigung
a) Inhaltliche Erfordernisse
Seit dem Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle 2006 () trifft die Verpflichtung, den Mietvertrag gerichtlich zu kündigen, nur mehr den Vermieter. Der Mieter hingegen hat die Wahl, ob er die Kündigung gerichtlich oder in einfacher Schriftform vornimmt.
Die gerichtliche Aufkündigung hat insbesondere die genaue Bezeichnung des Bestandgegenstandes, den Hinweis auf Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist sowie den Zeitpunkt der Beendigung des Bestandvertrags zu enthalten. Zusätzlich muss der Antrag gestellt werden, dem Kündigungsgegner aufzutragen, den bezeichneten Bestandgegenstand längstens binnen 14 Tagen nach dem genannten Kündigungstermin bei sonstiger Exekution zu übergeben oder zu übernehmen oder gegen die Aufkündigung binnen vier Wochen Einwendungen zu erheben.
Weiters hat der kündigende Vermieter die gel...