Anneliese Markl/Christian Markl

Rechtsberater für Vermieter

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7093-0634-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rechtsberater für Vermieter (3. Auflage)

S. 121 Kapitel 11: Betriebskosten

Betriebskostenabrechnungen werden immer wieder erfolgreich von Mietern angefochten. In diesem Kapitel finden Sie die Betriebskostenpositionen, die Sie gesichert auf den Mieter überwälzen dürfen.

S. 1221. Betriebskosten

a) Begriff

In der Praxis gibt es zwischen Vermieter und Mieter häufig Meinungsverschiedenheiten darüber, in welchem Ausmaß der Mieter Betriebskosten zu bezahlen hat und welche Kosten überhaupt als Betriebskosten gelten.

Unter den Betriebskosten eines Gebäudes sind jene Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch und der Benützung des Gebäudes und seiner Anlagen im jeweiligen Zustand entstehen. Nicht darunter fallen jedoch die Kosten der Instandhaltung des Gebäudes. Das MRG regelt in seinen §§ 21–23 detailliert, was unter Betriebskosten zu verstehen ist. Allerdings gelten diese Regelungen im Wesentlichen nur im Vollanwendungsbereich des MRG. Die Anwendbarkeit außerhalb des Vollanwendungsbereichs kann sich entweder aus förderungsrechtlichen Bestimmungen ergeben, beziehungsweise gelten diese Bestimmungen auch für Mietgegenstände in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet wurden.

Tipp

Im Nicht- oder Teilanwen...

Daten werden geladen...