Anneliese Markl/Christian Markl

Rechtsberater für Vermieter

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7093-0634-5

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Rechtsberater für Vermieter (3. Auflage)

S. 11 Kapitel 1: Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG)

Wichtige Rechtsfolgen bestimmen sich danach, ob der Mietgegenstand den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) ganz oder teilweise unterliegt. In diesem Kapitel werden die einzelnen Abgrenzungskriterien ausführlich dargestellt und erläutert.

S. 121. Allgemeines

Vor Abschluss eines Mietvertrags sollte sich der Vermieter Klarheit darüber verschaffen, welche gesetzlichen Bestimmungen auf das Mietverhältnis zur Anwendung gelangen. Konkret geht es darum, ob der Mietgegenstand zur Gänze, teilweise oder gar nicht dem MRG (Mietrechtsgesetz), sondern dem ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) und allenfalls anderen Schutzbestimmungen wie etwa dem Landpachtgesetz oder dem Kleingartengesetz unterliegt. Welches Recht zur Anwendung gelangt, ist insbesondere für Fragen der zulässigen Befristung des Bestandvertrags, der Mietzinsbildung und der Beendigungsmöglichkeiten eines Mietvertrags von erheblicher Bedeutung. Eine falsche Einordnung kann für den Vermieter zu äußerst unliebsamen Überraschungen führen.

Fallbeispiel

Gerhard K. ist Alleineigentümer eines im Jahre 1940 errichteten Hauses mit acht Substandardwohnungen. Diese Wohnungen vermietet er an Studenten. Er befristet die Mietverträge jeweils auf ein Jahr, schließt generell jeden Aufwandersatz aus und h...

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