Baurecht in der Praxis
8. Aufl. 2018
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Teil IV: Vergaberecht
Vergaberechtliche Ziele – Auftragsarten – Schwellenwerte – Grundsätze – Vergabeverfahren – Bekanntmachung: Fristen – Eignung – Ausschreibung – Verfahrensabläufe – Sonderverfahren – Sektorenauftraggeber
S. 368 Regierungskäufe, das sind Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand im weitesten Sinn, machen in der EU derzeit rund 18 % des Bruttoinlandsproduktes aus (davon Bauinvestitionen rund 5 %), und zwar bei steigender Tendenz. Für sie gelten zahlreiche EU-Richtlinien (zuletzt 2014/24/EU und 2014/25/EU) und das sie umsetzende Bundesvergabegesetz (i.d.F. BVergG 2018).
Private Auftraggeber sind an ihre eigenen Ausschreibungsbedingungen (die gerne die ÖNORM B 2110 zitieren) und die Regeln über das vorvertragliche Schuldverhältnis gebunden.
Zweck der EU-Richtlinien sind Beschaffungseinsparungen und die Förderung des Binnenmarktes, indem der Wettbewerb gestärkt wird. Europaweite Rechtsangleichung (Harmonisierung) und weltweiter Wettbewerb sollen die wirtschaftlichste Beschaffung durch einheitliche rechtliche und technische Standards wesentlich erleichtern. Das Government Procurement Agreement (GPA) verlangt auf multilateraler Ebene die Zulassung ausländischer Unternehmen und wurde in d...