Baurecht in der Praxis
8. Aufl. 2018
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Teil II: Mängel und Schäden
Gewährleistung – Schadenersatz – Garantie – Produkthaftung
S. 1606. Gewährleistung
6.1. Gewährleistung 2002 und die Konsequenzen für den Praktiker
Das Gewährleistungsrecht wurde 2002 erneuert. Österreich hatte bis die Richtlinie 1999/94/EG umzusetzen, die eine EG-weite Vereinheitlichung eines Mindestschutzes im Gewährleistungsrecht mit sich brachte. Dabei wurde auch die gerade in der Bauwirtschaft als sehr unbefriedigend empfundene Möglichkeit, für Mängel sofort Geldersatz zu fordern, weitgehend aufgehoben. Die alte Rechtslage bleibt für bis abgeschlossene Geschäfte weiterhin maßgeblich, auch wenn diese Bauvorhaben erst 2002 oder später realisiert werden, sodass noch Jahrzehnte lang beide Regelungssysteme nebeneinander bestehen werden. Aus Aktualitäts- und Platzgründen wird hier ausschließlich die neue Regelung dargestellt, bei Fragen zum alten System muss auf die ausführliche Schilderung in der dritten Auflage dieses Buches verwiesen werden.
Die wesentlichen Regelungen:
Einheitliches Gewährleistungsrecht für Kauf- und Werkverträge
Neuregelung der Konkurrenz von Gewährleistung und Schadenersatz
Besonderer zwingender Verbraucherschutz
Neudefinition de...