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Stefan Lampert

Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3879-9

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Dokumentvorschau
Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht (2. Auflage)

(F) Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts

1 Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU

Zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung richtet das B-VG seit – Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit ein.

Verwaltungsgerichte erster Instanz sind das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht sowie je ein Verwaltungsgericht in jedem Land (sog „9+2-Modell“). Die Verwaltungsgerichte der Länder sind Landesorgane.

Auch für die Richter der Verwaltungsgerichte gelten die richterlichen Garantien der Unabhängigkeit, Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit. Die Richter der Verwaltungsgerichte sind somit in Ausübung ihrer Tätigkeit nur dem Gesetz verpflichtet; niemand darf ihre verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit durch Weisungen oder sonstige Einflussnahme beeinträchtigen.

Der Instanzenzug im Verwaltungsrecht hat sich dadurch im Vergleich zur alten Rechtslage wesentlich vereinfacht. Auf der administrativen Behördenebene gibt es nur mehr eine einzige Verwaltungsinstanz. Gegen Bescheide, Akte unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie Verletzungen der Entscheidungspflicht dieser „ersten und letzten Instanz“ steht der ...

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