Einführung in das Verfassungs- und allgemeine Verwaltungsrecht
2. Aufl. 2020
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S. 1Einführung in das Verfassungs- und allgemeine Verwaltungsrecht
Lit: Berka, Verfassungsrecht7 (2018); Kahl/Weber, Allgemeines Verwaltungsrecht6 (2017); Kneihs, Verfassungs- und Allgemeines Verwaltungsrecht5 (2017); Mayer (Hrsg), Fachwörterbuch zum Öffentlichen Recht (2003); Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht12 (2019); Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht5 (2017); Stolzlechner/Bezemek, Einführung in das öffentliche Recht7 (2018); Weber/Müller, Einführung in das öffentliche Recht und Europarecht2 (2016); Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht6 (2018).
(A) Das öffentliche Recht
1 Einleitung
Die Wurzeln der Abgrenzung zw öffentlichem Recht und Privatrecht finden sich bereits im römischen Recht. Diese Differenzierung hat sich bis in die Gegenwart gehalten und bleibt auch heute aufrecht. Bei der Abgrenzung zw öffentlichem Recht und Privatrecht ist va die Zuständigkeitsabgrenzung zw ordentlichen Gerichten (zB Bezirksgericht, Landesgericht) und Behörden (zB Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landesregierung) von Bedeutung.
Gem § 1 JN wird die ordentliche Gerichtsbarkeit von bürgerlichen Rechtssachen (Privatrechtsangelegenheiten) von den ordentlichen Gerichten, dh von Bezirks-, Landes-, Ha...