Mitarbeiter-Stock-Options im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2006
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S. 45III. Kriterien für eine Zuordnung der Einkünfte aus Mitarbeiter-Stock-Options zu den Verteilungsnormen des OECD-MA
1. Die Wirkungsweise der Verteilungsnormen
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sollen DBA verhindern, dass dieselben Einkünfte einem mehrfachen Steuerzugriff unterliegen. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass sich die Vertragsstaaten völkervertraglich bei gegebener persönlicher und sachlicher Anwendbarkeit des DBA verpflichten, ihre Besteuerungsrechte einzuschränken oder gar nicht auszuüben. Die DBA entfalten insofern also eine Schrankenwirkung. Dabei werden in DBA bestimmte Voraussetzungen normiert, wonach sich die Einschränkungen der Vertragsstaaten beim Steuerzugriff richten. Das DBA bildet dabei – unabhängig von den originär innerstaatlichen Steuertatbeständen – ein eigenständiges Regelsystem für die Einschränkung der Wirkung von theoretisch möglichen Steuertatbeständen in den Vertragsstaaten.
Wenn ein DBA in persönlicher und sachlicher Hinsicht anwendbar ist, sind die „Einkünfte“ oder „Gewinne“ den Verteilungsnormen zuzuordnen. Die in den Verteilungsnormen verwendeten Tatbestandselemente „Einkünfte“ und „Gewinn“ knüpfen dabei an die nach originär innerstaatlich...