zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Juni 2022, Seite 127

Bestellung eines Kollisionskurators für vermögende Kinder

iFamZ 2022/87

§ 277 Abs 2 ABGB

Kollision im materiellen Sinn liegt vor, wenn bei Kollision im formellen Sinn zusätzlich noch ein Interessenwiderspruch besteht. Eine denkbare, aber noch nicht konkret indizierte Möglichkeit, dass es später zu einem Interessenkonflikt zwischen einem Kind und dem obsorgeberechtigten Elternteil kommen könnte, reicht nicht hin, um allein aufgrund einer gemeinsamen Gesellschafterstellung die Bestellung eines Kollisionskurators zu rechtfertigen.

Die beiden Minderjährigen sind nach dem Ableben ihres Vaters sehr vermögend. Sie sind jeweils – wie auch ihre Mutter und zwei bereits erwachsene Halbbrüder – zu 20 % Gesellschafter einer GmbH; ihr Geschäftsanteil hat jeweils einen Wert von vielen Mio €. Darüber hinaus besitzen sie Goldbarren und Bargeld. Die Obsorge kommt ihrer Mutter zu. Für die Verwaltung und Veranlagung bestimmter Vermögensteile – die den Minderjährigen zugekommenen Geschäftsanteile an der GmbH und Goldbarren – wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom rechtskräftig für jeden der beiden Minderjährigen bis zu seiner Volljährigkeit ein Rechtsanwalt zum Kollisionskurator bestellt. Die Interessenkollision zwischen der Mutter und den Minderjährigen wurd...

Daten werden geladen...