Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Gemeinschaftsrecht
1. Aufl. 2007
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S. 131IV. Doppelbesteuerung im Binnenmarkt
A. Grundlegung
Das Völkerrecht setzt dem Besteuerungsrecht der souveränen Staaten kaum Grenzen: Völkerrechtlich darf jeder Staat alle Sachverhalte besteuern, die einen tatsächlichen – persönlichen oder sachlichen – Anknüpfungspunkt zum Staat haben. Grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeiten können daher die Tatbestände der Steuergesetze zweier oder mehrerer Rechtsordnungen erfüllen. Es droht mithin ein multipler Steuerzugriff mehrerer Jurisdiktionen, zumal kein generelles völkerrechtliches Verbot der Doppelbesteuerung existiert. Allerdings gehört die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft „zu den Zielen des Vertrages“ und ist darüber hinaus sogar „eines der Grundanliegen des Gemeinsamen Marktes“, zumal „Probleme wie das der Doppelbesteuerung desselben Einkommens […] ein Hindernis für den freien Personenverkehr und eine Verzerrung des Binnenmarktes“ darstellen. Somit ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung sowohl das Anliegen des Binnenmarktes als auch jenes von Doppelbesteuerungsabkommen – insofern gilt also: „Double tax conventions and the EC Treaty are natural friends, because they pursue mutual objectives“.
S. 132S...