Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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S. 301V. Anwendungsfälle des Betriebsstättendiskriminierungsverbots
1. Allgemeines
Die nach Art 24 Abs 3 OECD-MA verbotenen Ungleichbehandlungen nicht ansässiger Unternehmen mit ihren Betriebsstätteneinkünften können im Wesentlichen in drei Gruppen aufgeteilt werden, die den einzelnen methodischen Schritten zur Besteuerung entsprechen: Es kann erstens zu einer unterschiedlichen Behandlung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage kommen, sowohl hinsichtlich der Art der einbezogenen Einkünfte und Ausgaben, als auch hinsichtlich der Höhe; es kann zur Anwendung unterschiedlicher Steuersätze oder gar Steuersysteme (wie beispielsweise einem gespaltenen Körperschaftsteuersatz) kommen; und schließlich kann eine unterschiedliche Behandlung nach der Feststellung der inländischen Steuerschuld im Zuge der Erhebung der Steuer kommen – auch hier können grundsätzlich andere Systeme (zB Abzugssteuer) zur Anwendung gelangen oder gewisse Begünstigungen (zB die Anrechnung ausländischer Steuer) nicht oder nur eingeschränkt gewährt werden. Innerhalb dieser Kategorien sollen nunmehr einzelne Anwendungsfälle abstrakt und anschließend konkret erörtert und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Betriebsstättendiskrimi...