Praxishandbuch Untreue
1. Aufl. 2015
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I. S. 174Einleitung
Der Tatbestand der Untreue gemäß § 153 StGB ist seit einigen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. „Schuldige“ sowie gleichzeitig „Leidtragende“ dieser Popularität waren bzw sind jene österreichischen Banken, deren Geschäfte durch den unerwarteten Einbruch der Finanzwirtschaft zurückgingen und die in der Folge (mehr oder weniger) staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen mussten. Doch auch für Wirtschaftstreibende anderer Sektoren stellt sich immer öfter die Frage, wie weit die entscheidungs- bzw vertretungsbefugten Personen, seien es Vorstände, Geschäftsführer oder leitende Angestellte (insb Prokuristen), gehen dürfen, um nicht Gefahr zu laufen, dem Vorwurf des Missbrauchs ihrer Befugnisse und in diesem Zusammenhang der Verwirklichung des Tatbestands der Untreue gem § 153 StGB ausgesetzt zu werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss hierin als „riskant“ bezeichneter Geschäfte haben die gegen unter anderem den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG („BAWAG-Urteil“), vom gegen die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der H...