Praxishandbuch Untreue
1. Aufl. 2015
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I. S. 148Der Fall
Regionalflughäfen in den Bundesländern sind verkehrstechnisch von der Anbindung an den Flughafen in der Bundeshauptstadt abhängig. Diese Anbindung war gefährdet, als die börsennotierte Luftfahrtgesellschaft, bei der der Bund der größte Aktionär war, wiederholt in ihren Unternehmenskonzepten das Auflassen von Regionalverbindungen mit zwei Landeshauptstädten ankündigte. Im Hinblick darauf wurde im Jahre 2002 eine Regionalfluglinie mit dem Ziel, die wegfallenden Verkehrsverbindungen zu zwei Landeshauptstädten wieder herzustellen, gegründet. Im Frühjahr 2005 trat auf Grund der hohen Investitionen in Fluggeräte und einer zu geringen Auslastung ein hoher Kapitalbedarf auf. Im April 2005 erteilte der Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2004 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wies jedoch auf die erforderliche Kapitalerhöhung hin. Ebenfalls im April 2005 erstellte eine mit Fluglinien erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine positive Fortbestehensprognose. Im Juni 2005 wurde eine Kapitalerhöhung in der Höhe von 3 Mio € beschlossen. Der Landeshauptmann eines dieser Bundesländer, das über seine Tourismus Holdinggesellschaft mit 42,85 % an der Regionalfluglinie ...