Praxishandbuch Untreue
1. Aufl. 2015
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I. S. 58Einleitung
Das Strafrecht gewinnt heutzutage im Alltag von Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Das liegt einerseits an aufsehenerregenden Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahre, die den Eindruck vermitteln, Fehlentscheidungen von Managern werden verstärkt strafrechtlich verfolgt. Hier spielt vor allem die Untreue (§ 153 StGB) eine zentrale Rolle. Andererseits kann das Unternehmen seit dem selbst Subjekt eines Strafverfahrens sein, weil durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) unter gewissen Voraussetzungen Verbände für Straftaten ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Untreue ist eines der Kerndelikte des Wirtschaftsstrafrechts, bei der ein Machthaber die Befugnis, seinen Machtgeber rechtlich zu verpflichten oder über dessen Vermögen zu verfügen, (wissentlich) missbraucht und ihm dadurch (zumindest bedingt vorsätzlich) einen Vermögensnachteil/-schaden zufügt. Täter sind oft Organe einer juristischen Person wie Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer. Missbraucht ein Organ einer solchen juristischen Person seine Befugnis und fügt dieser dadurch einen Vermögensnachteil zu, so ist es – bei entsprechendem Vorsatz – wegen Untreue zu bestrafen.
War es lang...