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Walter Geppert/Thomas Majoros

Handbuch Sozialplan

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1817-3

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Handbuch Sozialplan (1. Auflage)

S. 5Vorwort

Mit dem ArbVG 1974 (BGBl 1974/22) ist auch die Sozialplanregelung in den §§ 97 Abs 1 Z 4 und 109 Gesetz geworden. Vorbild dafür waren die zwei Jahre davor (1972) mit dem (bundes)deutschen BetrVG gesetzlich eingeführten §§ 111 und 112. Der Regelungsbereich des Sozialplanes wird im ArbVG mit der „Verhinderung, Beseitigung oder Milderung“ der die Arbeitnehmer (AN) des Betriebs betreffenden nachteiligen Folgen einer Betriebsänderung (BÄ) umschrieben. Als besonders wichtig bezeichnet der Entwurf zum ArbVG 1972 (s RV 428 BlgNR 12. GP 8) jene Veränderungen deshalb, weil sie „für die Arbeitsplätze und die Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten der AN des Betriebs von großer Bedeutung sind“. Insgesamt sind es 16 (BÄ)-Tatbestände, die im § 109 Abs 1 Z 1 bis 7 als BÄ aufgelistet wurden. Einige der vom ArbVG als BÄ qualifizierten Vorgänge haben auch gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Grundlage, was es nahe legt, sich im Rahmen eines Handbuches zum Sozialplan auch damit näher auseinanderzusetzen. Thematisch beschränken sich die Autoren dabei aber auf eine Art Einführung.

Wie von den §§ 97 und 109 ArbVG vorgegeben, wurden (und werden) meistens „Sozialplan – BV“ abgeschlossen, die – falls auf Betriebsebene zwischen den Betr...

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