Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts
1. Aufl. 2015
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S. 264I. Einführung
Seit ist in Österreich nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellspende möglich. Die Gesetzgebung sieht vor, dass diese Verfahren sowohl verheirateten heterosexuellen Paaren als auch verpartnerten lesbischen Paaren und Paaren in einer Lebensgemeinschaft offenstehen. Die Gesetzgebung sieht in diesen Fällen darüber hinaus sowohl eine medizinische Aufklärung über Ursachen der Unfruchtbarkeit, Erfolgsaussichten des Eingriffs, Folgen und Gefahren für die Frau und das Kind, eine Information über die juristischen Folgen als auch eine vom Arzt unabhängige psychologische Beratung oder eine psychotherapeutische Betreuung bzw die psychosoziale Unterstützung durch eine Beratungseinrichtung vor.
Eine psychosoziale Kinderwunschberatung vor Samen- oder Eizellspende wird von Fachverbänden in mehreren Ländern empfohlen. So sollen Paare im angelsächsischen Ausland (zB England, Australien, Neuseeland) und auch in Deutschland vor dieser Form der Familienbildung eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, um sich mit den kurz- und langfristigen Folgen für das Paar als zukünftige Eltern und das Kind auseinanderzusetzen und gemeinsam eine Haltung und einen Umgang damit zu f...