Peter Barth/Martina Erlebach

Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3260-5

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Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts (1. Auflage)

S. 215I. Begriffsbestimmungen

A. Samenspende

Unter Samenspende wird einerseits die Entnahme von Samen und andererseits dessen Verwendung verstanden.

Das für eine künstliche Befruchtung erforderliche Sperma wird durch Masturbation (des Partners oder Samenspenders) oder (bei funktioneller Impotenz des Partners) durch Entnahme aus dem Hoden gewonnen, die sog Samenspende.

Zur Entnahme von Samen zum Zweck der Spende siehe auch Kapitel Zellentnahme, 202 f.

Je nachdem, für wen der Samen Verwendung finden soll, wird zwischen der homologen und der heterologen (auch donogenen) Samenspende unterschieden:

Homologe Insemination bezeichnet die Befruchtung mit den Spermien des Ehepartners oder Partners. Sie ist in den meisten Staaten zugelassen.

Als heterologe oder donogene Insemination wird das Verfahren bezeichnet, wenn der Samenspender nicht der Ehemann oder Partner ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Samenspende eine solche Fremdspende verstanden.

In weiterer Folge handelt dieses Kapitel von der Samenspende im Sinne einer Fremdspende (heterologe Samenspende).

Bei der Samenspende in diesem Sinn trägt die Partnerin ein genetisch vom Partner oder der Partnerin fremdes Kind aus, welches vo...

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