Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts
1. Aufl. 2015
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S. 174I. Allgemeines
Am verabschiedete der Nationalrat das Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015), das nun nach mehr als zehnjähriger Diskussion die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in bestimmten Fällen erlaubt. Das Gesetz ist am in Kraft getreten (BGBl I 2015/35).
Da die PID vor Erlassung dieses Gesetzes nicht ausdrücklich geregelt war, konnte die Frage ihrer Zulässigkeit auch nicht eindeutig beantwortet werden. Dies umso weniger, als das Thema wegen seiner komplexen ethischen Implikationen naturgemäß eine Vielzahl von unterschiedlichsten Standpunkten medizinischer und weltanschaulicher Natur zuließ, und die Diskussion darüber von Argumenten heftiger Befürworter und strikter Gegner gekennzeichnet war.
Während die Mehrheit der damit befassten Juristen aus dem Wortlaut des § 9 Abs 1 zweiter Satz FMedG in der bis zum FMedRÄG 2015 geltenden Stammfassung dieser Bestimmung ein implizites Verbot dieser Untersuchungen ableitete, bestand jedoch – wie die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt bereits in ihrem Bericht zur PID 2004 feststellte – „kein Konsens über die genaue Reichweite dieses Verbots, wobei die einzelnen Auffassun...