Lars Gläser

Handbuch der EU-Quellensteuer

1. Aufl. 2005

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Handbuch der EU-Quellensteuer (1. Auflage)

A. Österreichisches Recht

1. EU-Quellensteuergesetz

§ 1 Anwendungsbereich

Zinsen, die eine inländische Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer, der eine natürliche Person ist, zahlt oder zu dessen Gunsten einzieht, unterliegen der EU-Quellensteuer, sofern er seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat und keine Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren gem. § 10 vorliegen. Die Zahlstelle stellt gemäß den Vorschriften des § 3 die Identität und den Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers fest.

§ 2 Wirtschaftlicher Eigentümer

(1) Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt jede natürliche Person, die eine Zinszahlung vereinnahmt oder zu deren Gunsten eine Zinszahlung erfolgt, es sei denn, sie weist nach, dass sie die Zahlung nicht für sich selbst vereinnahmt hat, oder dass sie nicht zu ihren Gunsten erfolgt ist, d.h. dass sie

1.

als Zahlstelle im Sinne von § 4 Abs. 1 handelt oder

2.

im Auftrag einer juristischen Person, einer Einrichtung, deren Gewinne den allgemeinen Vorschriften der Unternehmensbesteuerung unterliegen, eines nach der Richtlinie 85/611/EWG zugelassenen OGAW oder

3.

im Auftrag einer Einrichtung gem. § 4 Abs. 2 handelt, oder

4.

im Auftrag einer anderen natürlichen Perso...

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