Handbuch der EU-Quellensteuer
1. Aufl. 2005
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S. 71V. Wirtschaftlicher Eigentümer
A. Natürliche Person
1. Vermutung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft
Die deutsche Sprachfassung der Zinsen-RL, die in Österreich in das EU-QuStG übernommen wurde, spricht vom „wirtschaftlichen Eigentümer“ einer Zinszahlung. Die englische Sprachfassung stellt demgegenüber aber klar, dass in diesem Zusammenhang der „beneficial owner“ einer Zinszahlung gemeint ist, weshalb die gebräuchlichere und bessere Übersetzung „Nutzungsberechtigter“ gewesen wäre. Als wirtschaftliche Eigentümer einer Zinszahlung kommen für Zwecke der EU-Zinsenbesteuerung nur natürliche Personen in Betracht, sofern sie
eine Zinszahlung vereinnahmen oder
eine Zinszahlung zu ihren Gunsten erfolgt.
Ist der Empfänger einer Zinszahlung eine natürliche Person, so gilt die widerlegbare Vermutung, dass er auch deren wirtschaftlicher Eigentümer ist. Irrelevant ist, ob die Zinserträge für die natürliche Person gewerbliches Einkommen oder private Kapitalerträge darstellen. Demnach unterliegen auch Zinszahlungen an einen Einzelunternehmer im Rahmen seines Unternehmens dem EU-QuStG. Zinszahlungen an juristische Personen und Personenvereinigungen unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des EU-QuStG....